Schulungspflicht nach dem EU AI Act: Wer muss sich weiterbilden – und wer nicht?
Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz nimmt mit dem EU AI Act konkrete Formen an. Die Verordnung, die in den kommenden Jahren stufenweise in Kraft tritt, legt Regeln für die sichere und verantwortungsbewusste Nutzung von KI-Systemen fest. Ein zentraler Aspekt betrifft die Schulungspflicht – doch hier gibt es einige Missverständnisse. Viele Unternehmen befürchten, dass alle Mitarbeitenden eine verpflichtende KI-Weiterbildung absolvieren müssen. Doch das stimmt so nicht. In diesem Beitrag klären wir, wer wirklich betroffen ist, welche Schulungen nötig sind und wie Unternehmen sich vorbereiten können.
Wer muss sich weiterbilden?
Der EU AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Risikostufen von KI-Systemen. Die strengen Schulungsanforderungen gelten nur für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Unternehmen, die solche Systeme entwickeln, nutzen oder in Betrieb nehmen, sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihr Personal entsprechend geschult ist.
Hochrisiko-KI-Systeme sind u. a.:
- KI im Personalmanagement (z. B. automatisierte Bewerberauswahl, Leistungsüberwachung)
- KI in der Justiz und Strafverfolgung (z. B. Vorhersagemodelle zur Rückfallwahrscheinlichkeit)
- KI für kritische Infrastrukturen (z. B. Steuerung von Energie- oder Verkehrsnetzen)
- KI für medizinische Diagnosen und Behandlungen
- KI in Finanzentscheidungen (z. B. Kreditbewilligungen, Risikoeinschätzungen)
Unternehmen, die in diesen Bereichen KI einsetzen, müssen nachweisen, dass Mitarbeitende mit direkter Verantwortung für die KI-Systeme über ausreichende Fachkenntnisse und Schulungen verfügen.
Wer ist NICHT betroffen?
Mitarbeiter, die KI nur als Alltags- oder Bürotool nutzen, fallen nicht unter die Schulungspflicht. Wer also Programme wie ChatGPT, Midjourney oder andere generative KI-Tools für Texte, Bilder oder Tabellen nutzt, muss keine verpflichtende Weiterbildung absolvieren.
Folgende Gruppen sind nicht betroffen: ❌ Mitarbeitende, die KI-gestützte Software für alltägliche Aufgaben nutzen (z. B. automatische Texterstellung, Bildbearbeitung)
❌ Unternehmen, die keine Hochrisiko-KI entwickeln oder betreiben
❌ Personen, die keine direkten Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf KI-Systeme haben
Wie muss die Schulung erfolgen?
Der EU AI Act gibt keine starren Vorgaben, in welcher Form die Schulung erfolgen muss. Unternehmen können individuell entscheiden, wie sie die Weiterbildung gestalten, solange die wesentlichen Anforderungen erfüllt sind.
Mögliche Schulungsformen:
✔ Präsenzseminare oder Webinare mit Experten
✔ Interaktive Online-Kurse oder E-Learning-Module
✔ Interne Schulungen mit spezialisierten KI-Trainern
✔ Zertifizierte Weiterbildungsprogramme für KI-Sicherheit und Regulierung
Entscheidend ist, dass Mitarbeitende mit Verantwortung für Hochrisiko-KI nachweislich über die nötige Kompetenz und das Wissen zur sicheren Anwendung und Überwachung dieser Systeme verfügen.
Warum ist das wichtig?
Der EU AI Act zielt darauf ab, eine sichere, transparente und menschenzentrierte KI-Nutzung zu gewährleisten. Die gezielte Schulungspflicht soll sicherstellen, dass Risiken bei Hochrisiko-KI minimiert werden und dass Unternehmen KI-Systeme verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen.
Für Unternehmen bedeutet das konkret: ✅ Sicherheit und Compliance im Umgang mit Hochrisiko-KI
✅ Vermeidung von Strafen und Haftungsrisiken
✅ Effiziente und gezielte Weiterbildung ohne unnötige Bürokratie
Fazit: Gezielte Schulung statt allgemeine Fortbildungspflicht
Die Schulungspflicht im EU AI Act ist keine allgemeine Weiterbildungspflicht für alle Mitarbeitenden, sondern eine spezifische Anforderung für Hochrisiko-KI-Betreiber. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie unter diese Regelung fallen, und gezielte Maßnahmen zur Weiterbildung ihres Fachpersonals einleiten. Wer keine Hochrisiko-KI nutzt, hat keine neuen Pflichten – sollte sich aber dennoch mit der Entwicklung von KI-Regulierungen vertraut machen.
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